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Glätte durch Laub und Reif im Süden: Rad- und Fußwege rutschig

· Johannes Graf
Glätte durch Laub und Reif im Süden: Rad- und Fußwege rutschig

Ein Unwetter ist nicht in Sicht, trotzdem wird es in den nächsten Nächten tückisch. Im Süden Deutschlands treffen Nebel und leichter Frost aufeinander. Auf Brücken, Radwegen und Nebenstraßen kann sich örtlich Reifglätte bilden, und darunter liegt oft noch nasses Laub von den Herbststürmen. Wer früh morgens mit dem Rad, zu Fuß oder an Allerheiligen auf dem Friedhof unterwegs ist, sollte mit rutschigen Stellen rechnen.

Wo es in den Nächten glatt werden kann

Hoher Luftdruck bestimmt das Wetter bis weit in die nächste Woche. Für die Nacht zum Freitag nennt der Deutsche Wetterdienst in seinem Warnlagebericht im Süden leichten Frost bis -2 Grad und gebietsweise Nebel mit Sichtweiten unter 150 Metern. Wo beides zusammenkommt, gefriert die Nebelnässe. Besonders schnell passiert das auf Brücken, auf Radwegen und auf wenig befahrenen Straßen. In der Nacht zum Sonntag sinken die Werte auf 8 bis 0 Grad, im südlichen Bergland gibt es vereinzelt leichten Frost. Auch danach liegen die Tiefstwerte im Süden um 0 Grad. Eine verbreitete Glättelage erwarten wir nicht, die Gefahr betrifft eher einzelne Stellen in den frühen Morgenstunden.

Nasses Laub als unterschätzte Rutschfalle

Die Sturmtiefs der vergangenen Woche haben vielerorts viel Laub von den Bäumen geholt. Bei Nebel, Sprühregen und kaum Wind trocknet es nicht ab und wird schmierig wie Schmierseife, unter Bäumen, in Alleen und an Brücken besonders lange. Kommt Reif dazu, ist die Haftung kaum noch vorhanden. Radfahrer sollten auf Laub langsamer fahren, beide Bremsen gefühlvoll einsetzen und in Kurven nicht stark einlenken. Autofahrer halten mehr Abstand und lenken auf Laub vorsichtig. Wer an Allerheiligen Gräber besucht, trägt am besten Schuhe mit gutem Profil, denn Friedhofswege sind oft dicht mit Laub bedeckt und liegen im Schatten.

Wer räumen muss und wer haftet

Nach Angaben des ADAC sind grundsätzlich die Gemeinden verpflichtet, Laub von Straßen und Gehwegen zu räumen. Häufig übertragen sie diese Pflicht aber per Satzung auf die Grundstückseigentümer, ein Blick in die Ortssatzung lohnt sich also. Wer stürzt, bekommt nicht automatisch Schadenersatz. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 9. Dezember 2005 (Az. 9 U 170/04) über eine Radfahrerin, die auf nassem Laub gestürzt war. Die Stadt haftete, weil sie die Reinigung nicht fortgesetzt hatte, die Radfahrerin trug aber 60 Prozent Mitschuld. Ständige Laubfreiheit verlangt das Gericht nicht, eine glitschige Schicht darf aber auch nicht liegen bleiben. Und wer dicke Laubschichten sieht, muss mit Glätte rechnen.

Über den Autor

Johannes Graf

B. Sc. Meteorologie

Schon seit meiner Kindheit empfinde ich eine große Leidenschaft für meteorologische Phänomene. Das Wetter draußen zu beobachten sowie die ständigen Schwankungen des Thermometers faszinieren mich nach wie vor. Diese Verbundenheit mit der Meteorologie motivierte mich dazu, ein Meteorologiestudium am Karlsruher Institut für Technologie zu absolvieren. Seit April 2022 lebe ich meine Leidenschaft beruflich aus und bin Mitglied des Teams bei Q.met.

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